Die heutige Bürgergemeinde Salenstein ist aus dem am 1. Januar 2008 erfolgten Zusammenschluss der ehemaligen Bürgergemeinden Fruthwilen, Mannenbach und Salenstein entstanden. Sie besteht aus den ortsansässigen und verbürgten Personen, die das Anteilsrecht durch Abstammung besitzen oder sich in das Bürgergut eingekauft haben. Bis 1870 oblag die Ortsverwaltung der Bürgergemeinde. Bis dahin besassen nur die Bürger der Dörfer das Stimm- und Wahlrecht in kommunalen Angelegenheiten. Mit der Kantonsver-fassung von 1869 löste die Einwohnergemeinde die Bürgergemeinde ab. Letzteren verblieb noch bis 1946 die Erteilung des Bürgerrechts. Seither verwalten die Thurgauer Bürgergemeinden fast nur noch das 1869/70 ausgeschiedene Bürgergut, das in Salenstein aus rund 194 ha Wald, mehreren Waldhütten, dem Werkhof im Götschenholz sowie ca. 8 ha Strassen, Kultur- und Bauland besteht.